Der Vorstand sowie die Übungsleiterinnen und Übungsleiter der Turn- und Sportgemeinschaft Brück nehmen Kinder- und Jugendschutz ernst. Fast die Hälfte der Vereinsmitglieder sind Kinder und Jugendliche. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen liegt uns deshalb besonders am Herzen. Bei Gefährdungen des Kindeswohls schauen wir nicht weg, sondern beteiligen uns aktiv am Schutz vor Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch.
Die TSG Brück verpflichtet sich zum Kinder- und Jugendschutz und orientiert sich dazu am Bundeskinderschutzgesetz. Wesentliches Instrument zur Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzes ist die sorgfältige Auswahl geeigneter Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die für die Betreuung der in unserem Verein trainierenden Kinder und Jugendlichen eingesetzt werden. Kinder- und Jugendarbeit lebt von der vertrauensvollen Zusammenarbeit untereinander und soll daher insbesondere von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt sein. Die Übungsleiterinnen und Übungsleiter haben regelmäßig eine besondere Autoritäts- und Vertrauensstellung, die sie nicht zum Schaden der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen ausnutzen dürfen. Da der direkte, enge Körperkontakt im Sport häufig eine große Rolle spielt und bei vielen sportlichen Betätigungen unabdingbar ist, müssen individuelle Grenzempfindungen von Kindern und Jugendlichen ernst genommen werden. Weiterhin muss darauf geachtet werden, dass die Kinder und Jugendlichen auch untereinander diese Grenzen respektieren. Die Übungsleiterinnen und Übungsleiter verpflichten sich, aktiv Stellung gegen fremdenfeindliches, diskriminierendes, rassistisches, sexistisches und / oder gewalttätiges verbales und nonverbales Verhalten zu beziehen und dem entgegen zu wirken.
Vor Einsatz im Kinder- und Jugendbereich und nachfolgend alle drei Jahre ist daher die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses für die Übungsleiterinnen und Übungsleiter im Kinder- und Jugendsport unseres Vereins obligatorisch. Zudem verpflichten sich unsere im Kinder- und Jugendschutzbereich eingesetzten Übungsleiterinnen und Übungsleiter durch einen Verhaltenskodex zur Einhaltung des Kinder- und Jugendschutzes. Sie bestätigen damit, dass sie die Verantwortung für das Wohl der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen übernehmen und ihre Tätigkeit danach ausrichten. Dazu gehört der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Vernachlässigung, Misshandlung und sexueller Gewalt sowie vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und vor Diskriminierungen aller Art.
Es ist darüber hinaus erklärtes Ziel des Vorstandes, die Übungsleiter und Übungsleiterinnen, aber auch die bei uns trainierenden Kinder und Jugendlichen für den Kinderschutz zu sensibilisieren, Anzeichen von Gewalt und sexuellem Missbrauch zu erkennen, ernst zu nehmen, den Anzeichen konsequent nachzugehen und für den Verdachtsfall organisatorische Vorsorge getroffen zu haben. Neben der Belehrung der Übungsleiter und Übungsleiterinnen durch den Vorstand führen die Übungsleiterinnen und Übungsleiter mit den von ihnen betreuten Kindern und Jugendlichen einmal jährlich ein Gespräch zum Kinder- und Jugendschutz in altersgemäßer Form durch. Anschließend ist der Vorstand über die Durchführung des Gesprächs, die daran Teilnehmenden und den Gesprächsinhalt in Kenntnis zu setzen.
Als Ansprechpartnerin für Anfragen zum Kinderschutz – sowohl für die Kinder und Jugendlichen im Verein, als auch für Eltern / Sorgeberechtigte, Übungsleiterinnen und Übungsleiter – wurde für die TSG Brück eine Kinderschutzbeauftragte bestimmt:
Ulrike Kranepuhl
Tel.: 0170 2060892
E-Mail: kontakt@tsg-brueck.de
Sprechen Sie uns bei Bedarf an! Für Angelegenheiten des Kinder- und Jugendschutzes haben wir immer ein offenes Ohr. Vertrauens- und Datenschutz sind dabei für uns selbstverständlich.